Grundgesetz

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== Grundgesetz ==



Führer und Angebetete Floriantin & Stefan


Gesetze, Grundfreiheit sowie HörerRechte


01. Auflage 2018




1 GG Art. 1-2 Grundgesetz

Präambel 1Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Floriantin und Stefan, von dem Willen beseelt, als Gleichberechtigtes Glied in einer vereinten PodcastUfo-Gemeinde dem Frieden des Podcasts zu dienen, hat sich die PodcastUfo-Gemeinde der verfassungsgegebenden Gewalt dieses Grundgesetz untergeben. 2Die PodcastUfo-Hörer in den SocialMedia Seiten Twitter, Instagram, Snapchat, Tiktok, Facebook, Youtube, Spodify, Itunes sowie den unbekannten RealLife haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit PodcastUfos vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für die Gesamten Social Medias.

1. Die Grundrechte

'Art. 1[Schutz der Hörerwürde, Hörerrechte, Grundrechtsbindung]

(1) Die würde des Hörers ist unantastbar. Sie zu achten und zu Schützen ist Verpflichtung aller Ministerien Gewalt.

(2) Die PodcastUfo-Gemeinde bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Hörerrechten als Grundlage jeder PodcastUfo Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in den Social Medias.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Mit Einschrängungen)]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte Anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Verfall bei: TrichterBrust. Die Freiheit der Person ist verletzlich. In diese Rechte darf nur einer unserer Führer und Götter eingreifen.


== 1. Telegram [Rechte und Pflichten] ==


§1 [Emojis, Gifs, Bilder, allerlei Bildmaterial sowie auch Audio]

(1) Das NoEmoji Gesetz ist es nicht gestattet jegliche Emojis ohne Erlaubnis eines Gottes zu benutzen

(1.1) Ausnahmefälle auf (1) träten in Kraft, wenn das Ministerium diesen Emoji als angebracht sowie Unterhaltsam einschätzt.

(1.2) Ein Ausnahmefall in (1.1) ist nur möglich, wenn eine genaue Absprache vor dem Gebrauch geführt wurde, wenn dies nicht geschehen ist oder nicht nachzuweisen ist, ist es verboten.


(2) Bilder von unseren Führern sowie Göttern dürfen nur zu bestimmten Anlässen in einem kleinen Rahmen genutzt werden.

(2.1) da die Würde der Götter nicht existiert ist der Kreativität bei diesen Bildern keine Grenzen gesetzt.

(2.2) Wenn eine solche Situation besteht, wo (2) in kraft tritt, wird die Gemeinde informiert.


§2 [Beleidigungen, Spam]


(1) Beleidigungen sind in der Podcast-Gemeinde nicht gestattet

(1.1) Außnahmen im Fall von (1) gibt es nur begrenzt, bei einer gut platzierten Beleidigung mit Humor-Faktor ist es möglich, diese von dem Ministerium akzeptieren zu lassen.

(1.2) Die oberen Minister entscheiden über Beleidigungen sowie die Strafe


(2) Spam ist in keinem Fall gestattet

(2.1) Ausnahmen sind bis zu dem Zeitpunkt (02.12.18) nicht bekannt.