Grundgesetz

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Gesetzgebende Instanz: Führer und Angebetete Floriantin & Stefan

Inahlt: Gesetze, Grundfreiheit sowie Hörerrechte

Auflage: 01. Auflage 2018

Materielle Gesetzesnorm

1 GG Art. 1-2 Grundgesetz


Präambel

1 Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Floriantin und Stefan, von dem Willen beseelt, als Gleichberechtigtes Glied in einer vereinten DAS PODCAST UFO-Gemeinde dem Frieden des Podcasts zu dienen, hat sich die DAS PODCAST UFO-Gemeinde der verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz untergeben.

2 Die DAS PODCAST UFO-Hörer in den Social Media Seiten Twitter, Instagram, Snapchat, Tiktok, Facebook, Youtube, Spodify, Itunes sowie den unbekannten RealLife haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit des DAS PODCAST UFO vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für die Gesamten Social Medias.



1. Die Grundrechte

Art. 1[Schutz der Hörerwürde, Hörerrechte, Grundrechtsbindung]

(1) Die würde des Hörers ist unantastbar. Sie zu achten und zu Schützen ist Verpflichtung aller Ministerien Gewalt.

(2) Die DAS PODCAST UFO-Gemeinde bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Hörerrechten als Grundlage jeder DAS PODCAST UFO Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in den Social Medias.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Art. 2 [Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Mit Einschrängungen)]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte Anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Verfall bei: TrichterBrust. Die Freiheit der Person ist verletzlich. In diese Rechte darf nur einer unserer Führer und Götter eingreifen.



2. Telegram [Rechte und Pflichten]

§1 [Emojis, Gifs, Bilder, allerlei Bildmaterial sowie auch Audio]

(1) Das NoEmoji Gesetz ist es nicht gestattet jegliche Emojis ohne Erlaubnis eines Gottes zu benutzen

(1.1) Ausnahmefälle auf (1) träten in Kraft, wenn das Ministerium diesen Emoji als angebracht sowie Unterhaltsam einschätzt.

(1.2) Ein Ausnahmefall in (1.1) ist nur möglich, wenn eine genaue Absprache vor dem Gebrauch geführt wurde, wenn dies nicht geschehen ist oder nicht nachzuweisen ist, ist es verboten.

(2) Bilder von unseren Führern sowie Göttern dürfen nur zu bestimmten Anlässen in einem kleinen Rahmen genutzt werden.

(2.1) da die Würde der Götter nicht existiert ist der Kreativität bei diesen Bildern keine Grenzen gesetzt.

(2.2) Wenn eine solche Situation besteht, wo (2) in kraft tritt, wird die Gemeinde informiert.


§2 [Beleidigungen, Spam]

(1) Beleidigungen sind in der Podcast-Gemeinde nicht gestattet

(1.1) Außnahmen im Fall von (1) gibt es nur begrenzt, bei einer gut platzierten Beleidigung mit Humor-Faktor ist es möglich, diese von dem Ministerium akzeptieren zu lassen.

(1.2) Die oberen Minister entscheiden über Beleidigungen sowie die Strafe

(2) Spam ist in keinem Fall gestattet

(2.1) Ausnahmen sind bis zu dem Zeitpunkt (02.12.18) nicht bekannt.